Bildredakteur, Bildjouranlist


Bildrechte

 

  Inhalte dieser Website

Wir haben für Sie einige Beiträge zum Thema Bildredakteur und Bildjournalist verfasst:

- Bildbeschaffung
- Bildrecherche
- Auftragsproduktion
- Bildauswahl
- Bildrechte
- Kalkulation und Budget für Bilder
- Wie wird man Bildredakteur?
- Die Ablage der Bilder
- Aufbau eines Bildbestandes
- Was macht ein Bildredakteur noch?
- Zusammenarbeit mit anderen Freien
- Tipps für freien Bildredakteur
Tipps für Bildredakteure
- Krankenversicherung
- Geschäftskonto

  Freiberuflicher Bildredakteur und
  Texter kennen die Rechte von Bild & Text

Bildredakteure stehen häufig vor dem gleichen Problem, wie das bei Autoren oder Textern der Fall ist: Sie müssen die Rechte anderer an einer Sache klären.
Während der Bildredakteur häufig vor dem Problem steht, die Rechte an einem Bild klären zu müssen oder sich ein Bild für die Redaktion zu sichern, muss ein Autor oder ein Texter, sofern er Quellen benutzen will, sicher stellen, dass er diese überhaupt verwenden darf.


Texter sind im Freiberufler-Portal gelistet

Er darf geistiges Eigentum nicht verletzen, ebenso, wie der Bildredakteur keine Bilder von Personen oder Örtlichkeiten nutzen darf, die nicht freigegeben sind oder für die keine Zustimmung für die Veröffentlichung vorliegt.
Zu finden freiberufliche Texter im Freiberufler-Portal lektorat.de.

  Impressum

lektorat.de Infosysteme
Jürgen Busch, Dipl.-Ing.
Burgwedelkamp 17a

D-22457 Hamburg

Consulting:
Redaktionsbüro Merz-Busch

Telefon: 040 - 55 00 79 97
Telefax: 040 - 55 98 39 16
E-Mail: info@lektorat.de

USt-IdNr. DE118119702
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Dezidierter Bildnachweis auf Freiberufler.TV

 Wie steht es um die Bildrechte?

Bei einer Veröffentlichung, die nur wenige Bilder beinhaltet, kann die juristische Seite meist sehr gut abgedeckt werden, allerdings gilt das nicht für Publikationen mit einer Vielzahl an Bildern.



Dabei ist es häufig so, dass Schwachstellen zu finden sind. Wer es darauf anlegt und solche finden will, der wird sicherlich in jeder Veröffentlichung ab einem bestimmten Bildumfang solche finden können.

Es muss also auf jeden Fall versucht werden, Schwachstellen zu finden und diese auszumerzen. Es gibt einen Katalog an Fragen, die beantwortet werden sollten, ehe ein Bild zur Veröffentlichung kommt.
Dieser Fragenkatalog erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, ist aber eine gute Hilfe auf dem Weg zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen.

So muss zum Beispiel geklärt werden, wo das Bild überhaupt veröffentlicht werden soll und falls dabei eventuell die Rechte Dritter verletzt werden können.
Es muss der Rechteinhaber an dem Bild gefunden werden und geklärt werden, welche Ansprüche an dem Bild bestehen.


Ein Bildredakteur ist sich der Bildrechte stets bewußt

Sind Personen abgebildet, wollen sie vielleicht nicht in der Presse erscheinen oder zumindest nicht ein zweites Mal, falls es sich um ein schon einmal gezeigtes Bild handelt.
Es gibt bei manchen Bildern Ausnahmeregelungen, doch auch bei ihnen muss sicher gestellt sein, dass damit keine Menschenrechte verletzt werden.

Wird für ein Shooting ein bestimmte Umfeld benötigt, so muss mit dem Eigentümer des Geländes geklärt werden, ob das Shooting dort stattfinden darf und welche Gebäude oder Gebäudeteile eventuell nicht gezeigt werden dürfen.

Teilweise kann es sein, dass ein Bild bearbeitet werden muss, weil es dem Bildredakteur nicht gefällt oder weil sich der Autor etwas anderes vorgestellt hat. Dann muss ebenfalls geklärt werden, ob dies rechtens ist oder ob damit Rechte verletzt werden könnten. Auch die Rechte des Fotografen müssen berücksichtigt werden, denn häufig will er gar nicht, dass seine Bilder abgeändert werden.

Soll ein Bild verwendet werden, muss des Weiteren sicher gestellt sein, dass jemand das Risiko der Veröffentlichung trägt.
Ein kleines Risiko bleibt häufig bestehen und auch wenn dieses minimal ist, muss doch jemand bereit sein, es zu tragen.

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