Bildredakteur, Bildjouranlist


Krankenversicherung für freiberufliche Bildredakteure

 

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Wir haben für Sie einige Beiträge zum Thema Bildredakteur und Bildjournalist verfasst:

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- Wie wird man Bildredakteur?
- Die Ablage der Bilder
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Tipps für Bildredakteure
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 Wahl des Bildredakteurs: gesetzlich oder privat versichert

Ein Bildredakteur, der sich für eine Krankenversicherung entscheiden möchte beziehungsweise muss, sollte die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenkasse kennen.


Gesetzliche Krankenversicherung:
- Möglichkeit der Familienversicherung.
- Die Beiträge richten sich nach der Höhe des Arbeitsentgeltes.
- Die Beiträge sinken mit Eintritt in das Rentenalter.
- Die Beiträge sind unabhängig von Geschlecht und Familie.
- Es werden nicht alle Leistungen bezahlt oder es erfolgt eine nur teilweise Bezahlung.
- Der Versicherte erfährt nicht, was abgerechnet wird.
- Die Versicherungen zahlen nur, was zweckmäßig und wirtschaftlich ist.
- Es muss pro Quartal eine Praxisgebühr von zehn Euro gezahlt werden (Ausnahme: Kinder unter 18 Jahren).
- Die Leistungen sind im Sozialgesetzbuch festgelegt.
- Klagen gegen einen Versicherer werden vor den Sozialgerichten verhandelt. Sie werden schnell entschieden und sind kostenfrei.
- Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist leicht möglich, die Kündigungsfristen müssen beachtet werden.
- Kostensteigerungen (gleicher Beitrag bei geringerer Leistung) müssen hingenommen werden, lediglich der Wechsel zu einem anderen Anbieter kann lohnend sein.
- Es wird Krankengeld und Mutterschaftsgeld gewährt.


Private Krankenversicherung:
- Jedes Mitglied muss separat versichert werden und auch eigene Beiträge zahlen.
- Der Anfangsbeitrag wird nach persönlichen Voraussetzungen und dem individuellen Risiko berechnet.
- Die Beiträge steigen mit Eintritt in das Rentenalter.
- Für junge Männer, die alleinstehend und gesund sind, sind die Beiträge deutlich niedriger.
- Die vereinbarten Leistungen werden in voller Höhe erbracht.
- Der Versicherte bekommt eine Rechnung ausgehändigt.
- Die Versicherungen zahlen auch für Innovationen in der Medizin.
- Keine Praxisgebühr.
- Die Leistungen sind durch einen privatrechtlichen Vertrag festgelegt.
- Klagen werden vor einem Zivilgericht verhandelt und sind eher langwierig. Die Streite dauern oft Jahre, vor allem, wenn die nächste Instanz angerufen werden muss. Die Klagen sind teuer und werden in den meisten Fällen nicht von den privaten Rechtsschutzversicherungen getragen.
- Der Wechsel zu einem anderen Anbieter geht in den meisten Fällen mit erheblichen finanziellen Nachteilen einher.
- Steigende Kosten können durch einen Verzicht auf bestimmte Leistungen abgemildert werden.
- Es gibt kein Kranken- und Mutterschaftsgeld.

Tipp:

Eine wichtige Versicherung für einen Freiberufler ist die Krankenversicherung.
Zu der gesetzlichen Krankenversicherung ist stets die private Krankenkasse eine gute Alternative. Diese bringt allerdings nicht nur Vorteile, sondern hat auch Nachteile. Dies gilt insbesondere dann, wenn Familienmitglieder mit versichert werden müssen.

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