Der Bildredakteur sollte, wenn er in seinem Nebenerwerb erfolgreich sein will, sich nicht nur mit der Bildbeschaffung und –bearbeitung auskennen, sondern auch mit allen Dingen, die es rund um Organisation und Marketing zu wissen gibt.
Ein Studium oder eine konkrete Ausbildung sind nicht zwingend nötig, allerdings sollten Erfahrungen aus einer Redaktion z. B. durch ein Volontariat vorliegen.
Ein Volontariat dauert in der Regel mindestens sechs Monate und ist wenig oder gar nicht vergütet. Allerdings ist das Volontariat meist in Vollzeit zu absolvieren.

Art der Tätigkeit und Auftragserteilung
Der Bildredakteur beschafft Bilder für Print- oder Onlinemagazine und er bearbeitet die Bilder nach Notwendigkeit. Zudem klärt er bestehende Urheberrechte an den Bildern.
Private Autoren wenden sich ebenso an ihn, wie Unternehmen, die Bilder für Printprodukte benötigen.
Der Bildredakteur ist freiberuflich tätig und bekommt seine Aufträge direkt von Privatpersonen oder von Unternehmen.
Dafür ist es nötig, sich bekannt zu machen, was über geeignete Marketingmaßnahmen geschehen kann. Außerdem wenden sich Redaktionen an den Bildredakteur, wenn sie zum Beispiel aufgrund hoher Belastung externe Mitarbeiter benötigen.
Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit ist zu beachten
Wer nebenberuflich als freier Bildredakteur arbeiten möchte, muss sich, wenn sein monatlicher Verdienst über 400 Euro liegt, beim Finanzamt anmelden.
Dies geschieht über ein Formular, welches auch im Internet heruntergeladen werden kann.
Hierbei wird festgelegt, ob als Kleinunternehmer gearbeitet wird. Das ist der Fall, wenn im Jahr der Gründung nicht mehr als 17.500 Euro als Gewinn abgerechnet werden und im Jahr darauf nicht mehr als 50.000 Euro. Für einen Nebenberufler sind diese Summen durchaus realistisch.
Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, darf auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und muss einen entsprechenden Vermerk anbringen. Dafür muss auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden.
Eine doppelte Buchführung ist ebenfalls als Selbstständiger in Teilzeit nicht vorgeschrieben, zur Ermittlung des Gewinns reicht eine einfache Einnahme-Überschussrechnung völlig aus. Die Einkommenssteuer muss ebenfalls nicht im Voraus gezahlt werden, wenn die Gewinne niedrig ausfallen.
Dann erfolgt die Verrechnung der Einkommenssteuer mit der jährlichen Steuererklärung, bei der die Anlage S sowie die Anlage EÜR ausgefüllt werden müssen. Eine eigene Steuernummer erhält aber auch der Bildredakteur, der nebenberuflich tätig ist.
Diese muss bei der Steuererklärung angegeben werden.
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